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Das Recht zur Führung bereits verliehener akademischer Grade bleibt unberührt.
Der akademische Grad Bakkalaurea/Bakkalaureus wurde durch den akademischen Grad "Bachelor" ersetzt. Absolventinnen/Absolventen, denen im dreigliedrigen System vor dem 10. Juni 2006 der akademische Grad "Bakk." verliehen wurde, dürfen den neuen akademischen Grad Bachelor führen, sobald die Universität oder Fachhochschule diesen Grad verleiht. Auf Antrag ist von der jeweiligen Universität oder Fachhochschule eine Bestätigung auszustellen.
Wurde der akademische Grad mit der Beisetzung "(FH)" verliehen, ist die Führung dieses akademischen Grades ohne den Zusatz "(FH)" nicht zulässig.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung