Willkommen in der Gemeinde Sankt Martin im Innkreis

Bauwesen

Das Bauwesen in Oberösterreich richtet sich in erster Linie nach der Oö. Bauordnung (Oö. BauO 1994) und dem Oö. Bautechnikgesetz 2013. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen dazu können im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abgerufen werden.

Von der örtlichen Raumplanung zur Flächenwidmungsplanänderung bis hin zur Bauplatz- und Baubewilligung – die Aufgaben der Gemeinden in Bezug auf das Bauwesen sind sehr unterschiedlich und vielfältig.

Viele Bauvorhaben werden zumeist in Rahmen von Baubewilligungsverfahren abgehandelt, kleinere Bauvorhaben unterliegen zum überwiegenden Teil einer Anzeigepflicht.

Unten angeführt sind Formularvorlagen, die für die verschiedenen Verfahren und Einreichprojekte verwendet und im Bauamt der Marktgemeinde St. Martin im Innkreis abgegeben werden können.