Willkommen in der Gemeinde Sankt Martin im Innkreis

Kanalbenützungsgebühren





Jahr 

Gebühren je Punkt inkl.   

Erhöhung  

Mindestgebühr 


 10 % MWSt.


 inkl. 10% MWSt.                    

2014

€ 24,46 x 16,25


€ 397,48

2015

€ 24,46 x 16,25


€ 397,48

2016

€ 24,46 x 16,25


€ 397,48

2017

€ 24,88 x 16,25


€ 404,30

2018

€ 25,38 x 16,25

2,0%

€ 412,42

2019

€ 25,95 x 16,25

2,0%

€ 421,69

2020

€ 26,48 x 16,25

2,0%

€ 430,30

2021

€ 27,00 x 16,25

2,0 %

€ 438,75

2022

€ 28,06 x 16,25

2,9 %

€ 455,97


2023 - neue Berechnungsformel

Änderung der Gebührenordnung

Hauptursache ist die Umstellung bei der Kanalbenützungsgebühr.

Diese orientiert sich an dem tatsächlichen Wasserverbrauch!

Wie beim Wasser wird es 2024 zu einer Jahresabrechnung kommen!

Der Kanaltarif beträgt 4,53 EUR, der Wassertarif 1,93 EUR.

Die Vorauszahlung für Kanal betragen rund das Zweieinhalbfache

des Wasser-Akontobetrages! Die Marktgemeinde war gezwungen, die vom Land vorgegebenen

Mindesttarife festzusetzen.


2024              € 4,53 brutto /m³ ist geknüpft mit dem Wasserzählerstand