Willkommen in der Gemeinde Sankt Martin im Innkreis

Kanalbenützungsgebühren


 Kanalbenützungsgebühren



Jahr 

Gebühren je Punkt inkl.                      

Erhöhung     

Mindestgebühr 


 10 % MWSt.


 inkl. 10% MWSt.                    

2014

€ 24,46 x 16,25


€ 397,48

2015

€ 24,46 x 16,25


€ 397,48

2016

€ 24,46 x 16,25


€ 397,48

2017

€ 24,88 x 16,25


€ 404,30

2018

€ 25,38 x 16,25

2%

€ 412,42

2019

€ 25,95 x 16,25

2%

€ 421,69

2020

€ 26,48 x 16,25

2%

€ 430,30

2021

€ 27,00 x 16,25

2 %

€ 438,75

2022

€ 28,06 x 16,25

2,9 %

€ 455,97

2023 - neue Berechnungsformel -

Änderung der Gebührenordnung .

Hauptursache ist die Umstellung bei der Kanalbenützungsgebühr.

Diese orientiert sich an dem tatsächlichen Wasserverbrauch!

Wie beim Wasser wird es 2024 zu einer Jahresabrechnung kommen!

Der Kanaltarif beträgt 4,52 EUR , der Wassertarif 1,85 EUR.

Die Vorauszahlung für Kanal betragen rund das Zweieinhalbfache

des Wasser-Akontobetrages! Die Marktgemeinde war gezwungen, die vom Land vorgegebenen

Mindesttarife festzusetzen.

2024                                  € 4,11 netto                              € 4,53 brutto /m³ ist geknüpft mit dem Wasserzählerstand