
Bild von planet_fox / Pixabay
Gemeinsam für sichere Wege im Winter. Damit der Winterdienst reibungslos funktionieren kann, bitten wir um Beachtung der untenstehenden Hinweise. Weiters bitten wir um Ihr Verständnis, dass die Räumfahrzeuge nicht gleichzeitig überall sein können
Wichtige Hinweise zum Winterdienst:
• Der durch die Schneeräumung in privaten Hauseinfahrten und Vorplätzen einfallende Schnee ist vom Hauseigentümer selbst zu entfernen und auf eigenem Grund zu deponieren. Er darf nicht auf die öffentliche Straße geschoben werden.
• Auf öffentlichen Straßen abgestellte Fahrzeuge sind ein großes Problem für die Schneeräumung, weil die Räumfahrzeuge nicht durchfahren können. Sollten die Fahrzeuge eine Behinderung für den Schneepflug darstellen, wird die Straße NICHT geräumt, um Schäden an den Fahrzeugen zu vermeiden.
• Gemäß § 93 (1) Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die Eigentümer von Häusern und Grundstücken im Ortsgebiet verpflichtet, den Gehsteig bzw. Gehweg vor ihrer Liegenschaft in der Zeit zwischen 6.00 und 22.00 Uhr komplett von Schnee und Verunreinigungen zu befreien. Bei Schnee und Glatteis müssen Sie diese auch streuen.
• Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet haben dafür zu sorgen, dass Schneewachten oder Eisbildungen an Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden. Andere Straßenbenützer dürfen nicht gefährdet oder behindert werden – falls notwendig muss die gefährdete Straßenstelle abgeschrankt oder geeignet gekennzeichnet werden.